Goa Calculator

GOÄ Rechner (Gebührenordnung für Ärzte)

Die Punktzahl laut GOÄ-Verzeichnis.
Standard: 2,3 (Regelsatz), max. 3,5.

Punktwert aktuell: 0,0582873 €

Ergebnis der Kalkulation

Gesamtbetrag 0,00 €
Berechnungsformel: Punktzahl × 0,0582873 × Steigerungssatz
function calculateGoa() { var pointAmount = parseFloat(document.getElementById("pointAmount").value); var multiplier = parseFloat(document.getElementById("multiplier").value); var pointValue = 0.0582873; var resultArea = document.getElementById("goa-result-area"); var finalTotalDisplay = document.getElementById("finalTotal"); if (isNaN(pointAmount) || pointAmount <= 0) { alert("Bitte geben Sie eine gültige Punktzahl ein."); return; } if (isNaN(multiplier) || multiplier <= 0) { alert("Bitte geben Sie einen gültigen Steigerungssatz ein."); return; } var total = pointAmount * pointValue * multiplier; finalTotalDisplay.innerText = total.toLocaleString('de-DE', { style: 'currency', currency: 'EUR' }); resultArea.style.display = "block"; }

Wie funktioniert der GOÄ Rechner?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Unser GOÄ Rechner hilft Ihnen dabei, die Kosten für private Arztrechnungen transparent nachzuvollziehen oder im Vorfeld zu kalkulieren.

Die Komponenten der Berechnung

Jede medizinische Leistung im GOÄ-Verzeichnis ist mit einer spezifischen Punktzahl verknüpft. Diese spiegelt den Aufwand und die Schwierigkeit der Behandlung wider. Um den Euro-Betrag zu ermitteln, wird ein fester Punktwert zugrunde gelegt.

  • Punktwert: In Deutschland liegt der aktuelle Punktwert laut § 5 GOÄ bei 0,0582873 Euro. Dieser Wert ist gesetzlich festgeschrieben und bildet die Basis jeder Rechnung.
  • Punktzahl: Jede Ziffer (Leistung) hat einen Punktwert. Beispielsweise hat die Ziffer 1 (Beratung) 80 Punkte.
  • Steigerungssatz (Faktor): Da Behandlungen unterschiedlich komplex sein können, dürfen Ärzte einen Multiplikator anwenden. Der Regelsatz für ärztliche Leistungen liegt bei 2,3. Bei besonders zeitaufwendigen oder schwierigen Fällen kann dieser Faktor bis auf 3,5 steigen (mit Begründung).

Beispielrechnung

Angenommen, eine ärztliche Leistung ist mit 500 Punkten bewertet und der Arzt rechnet zum Standardsatz von 2,3 ab:

500 (Punkte) × 0,0582873 € (Punktwert) × 2,3 (Faktor) = 67,03 €

Tipps für Patienten

Prüfen Sie Ihre Arztrechnung genau auf den angewandten Steigerungssatz. Faktoren über 2,3 müssen vom Arzt auf der Rechnung verständlich begründet werden. Unser Kalkulator ermöglicht es Ihnen, verschiedene Szenarien (z.B. Basis-Satz 1,0 vs. Höchstsatz 3,5) schnell durchzuspielen.

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